Bereits im November 2016 hat die CDU-Fraktion einen Antrag in den Landtag eingebracht, in dem es heißt:
"Die rechtlichen Bedingungen sind (...) bereits gegeben, um einen lückenlosen Nachweis über das tatsächliche Alter des Antragsstellers zu führen. Es muss in der Alltagspraxis aber auch angewendet werden, damit man den Grund für einen massenhaft vermuteten Altersbetrug den Boden entzieht. (...) Daher fordert der Landtag die Landesregierung auf, dafür zu sorgen, dass SGB VIII §42 f konsequent umgesetzt wird."
Dieser Forderung ist die Landesregierung nicht nachgekommen und hat stattdessen die Jugendämter dazu ermuntert, soweit wie möglich von medizinischen Altersbestimmungen Abstand zu nehmen.
Hier finden Sie den CDU-Antrag!